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12.06.2008, 13:33
Für Allergiker kann ein Wasserbett die letzte Wahl sein, weil es ohne Matratze weniger allergieauslösende Stoffe enthält und in vielen Fällen endlich eine erholsame Nachtruhe garantiert. Das Finanzamt interessiert das allerdings nicht - zumindest nicht, solange es um die steuerlichen Auswirkungen geht. Denn die Kosten für ein solches Wasserbett sind nicht als außergewöhnliche Ausgaben absetzbar, urteilten die Richter des Finanzgerichts München
Weiterlesen.... (http://www.live-pr.com/wasserbett-auch-f-uuml-r-allergiker-nicht-r1048189725.htm)
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